Opfervertretung

Nach meinen anwaltlichen Anfängen als Strafverteidiger habe ich mich strafrechtlich spezialisiert auf die Vertretung der Opfer von Straftaten. Dabei umfasst die Tätigkeit die intensive Betreuung im Ermittlungsverfahren bis zu Hauptverhandlung und darüber hinaus als

  • Zeugenbeistand

  • Nebenklagevertreter

  • Vertretung im Täter-Opfer-Ausgleich

  • Vertreter im Adhäsionsverfahren (Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter)

  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche außerhalb des Strafverfahrens.

Ein Schwerpunkt bildet die Vertretung der Betroffenen von Sexualstraftaten. Häufig vertrete ich Kinder, die von Misshandlungen und sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Anhörungsbeauftragter

Seit 2016 bin ich der für Bayern zuständige Anhörungsbeauftragte der von der Bundesregierung eingesetzten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Rechtlicher Berater

Seit 2022 bin ich der rechtliche Berater der Unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und/oder einer Pflege- oder Adoptionsfamilie der Landeshauptstadt München.

Lehrbeauftragter der Universität Ausgburg

Seit dem Sommersemester 2023 bin ich Lehrbeauftragter der Universität Augsburg am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht.

Lehrbeauftragter der Ludwig-Maxmimilians-Universität München

Ab dem Wintersemester 2024 bin ich Lehrbeauftragter der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie.

Juristische Schulungen

Seit 1996 bin ich zusammen mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Robert Jofer einer der Hauptdozenten der Juristischen Schulungen Jofer & Schreiber. Wir schulen Pflegekräfte und Ärzte in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Tagesveranstaltungen oder laufenden Fortbildungsmaßnahmen über haftungsrechtliche Themen.

Ausgleich e.V.

Seit 2016 bin ich der Vorsitzende des Ausgleich e.V., der nach seinen satzungsmäßigen Zielen der Förderung und Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafverfahren und Strafvollzug durch anwaltliche Schlichtung verpflichtet ist.